Erwerben Sie Grundstück und Gebäude zum Beispiel über denselben Bauträger, erwerben Sie beides als Einheit. Dann fordert Ihr Finanzamt von Ihnen die Grunderwerbssteuer auf beides. Geben Sie in diesem Fall die Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens bei "Baukosten" an. Erwerben Sie Grundstück und Gebäude unabhängig voneinander, zahlen Sie nur auf das Grundstück die Grunderwerbssteuer. Wenn Ihnen Grundstückspreis und Baukosten bekannt sind, tragen Sie die Werte bitte jeweils in das entsprechende Feld ein. Wenn Sie nur die Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens kennen, tragen Sie diese bitte unter "Baukosten" ein.